Abteilung 2
In Abteilung 2 werden die Finanzen der Kirchenkreise
Harzer Land und Leine-Solling, seiner Kirchengemeinden und Einrichtungen verwaltet.
Die Abteilung stellt die Liquidität der Kassenstelle durch eine vorausschauende Finanzplanung sowohl für den Kassenbestand als auch für den Rücklagenfonds sicher.
Im Bedarfsfall werden Zahlstellen im Kirchenkreis und seinen Kirchengemeinden eingerichtet. Die Zahlstellenverwalter/innen werden in ihre Aufgaben eingewiesen. Eine Dienstanweisung wird erstellt und ausgehändigt. Pflichtgemäß werden Zahlstellenprüfungen durchgeführt.
Die Kirchenvorstände werden in allen Fragen fachlich beraten.
Ein Großteil der alltäglichen Arbeit besteht aus:
- Belegbearbeitung aus allen Bereichen der Verwaltung
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
- Anlagenbuchhaltung (ab Netto 800,00 € Aktivierungspflicht)
- Vermögensbuchhaltung
- Barkasse
- Abwicklung unbarer Zahlungsverkehr
- Zahlstellenverwaltung
- Verarbeitung der Spendeneingänge
- Mahnwesen (Zahlungserinnerung bis zur Vollstreckung)
- Kollektenwesen (Verbuchung und Abführung)
- Pflege und Administration des Finanzprogrammes
Auf den folgenden Seiten stellen sich die einzelnen Mitarbeiter der Abteilung mit ihren Tätigkeitsbereichen vor: