Abteilung 3
Zu den vorrangigen Aufgaben gehören das Zuweisungsrecht der Kirchenkreise Harzer Land und Leine-Solling, das Aufstellen der Haushaltspläne, die Haushaltsüberwachung und der Jahresabschluss.
In Rechnungsprüfungsangelegenheiten werden die Kirchenvorstände bei der Beantwortung von Prüfungsfeststellungen beraten. Die Beantwortung erledigt die Abteilung 3 im Auftrage der Kirchenvorstände.
Die Kirchenvorstände und die Einrichtungen der Kirchenkreise werden in allen Fragen fachlich beraten.
Auf den folgenden Seiten stellen sich die einzelnen Mitarbeiter der Abteilung mit ihren Tätigkeitsbereichen vor: